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Stehst
du bereits im Berufsleben, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen
Bildungsurlaub für deine Sprachreise in Anspruch nehmen.
Unter
Bildungsurlaub versteht man das 1976 von der deutschen
Bundesregierung verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung.
Hierbei handelt es sich um die bezahlte Freistellung von der Arbeit,
um durch Weiterbildungsmaßnahmen den sich ständig
verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen
und kulturellen Leben gerecht werden zu können.
Allerdings gibt
es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Regelungen dazu.
Aus diesem Grund soll hier nur eine kurze Erläuterung gegeben
werden. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen
Landesministerien für Bildungsfragen und der Arbeitgeber.
Da auch
Fremdsprachenkenntnisse durch die zunehmende Globalisierung immer
mehr an Bedeutung erlangen, wird Bildungsurlaub auch für
Sprachreisen gewährt. Voraussetzung hierfür ist in der
Regel, dass der Sprachkurs vom entsprechenden Bundesland anerkannt
worden ist. Der Kurs muss an 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils
mindestens 6 Unterrichtseinheiten (30 Unterrichtseinheiten pro Woche,
Ausnahme Niedersachen mit 40 Unterrichtseinheiten) stattfinden.
Allgemein
wird Bildungsurlaub also für 5 Tage pro Kalenderjahr gewährt,
in manchen Bundesländern kann der Bildungsurlaub auch auf das
Folgejahr übertragen werden, so dass zusammenhängend 10
Tage genutzt werden können, was gerade für eine Sprachreise
sehr empfehlenswert ist.
In
jedem Fall muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden
(mindestens 6 Wochen vor geplantem Beginn). Bildungsurlaub kann in
den Bundesländern mit der entsprechenden Regelung vom
Arbeitgeber generell nicht abgelehnt werden, sondern nur der
Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
Unsere
Partnerschule bietet Kurse und ein Special, die als Bildungsurlaub
nach den gesetzlichen Bestimmungen einiger Bundesländer
anerkannt werden. Willst du also Bildungsurlaub für deine
Sprachreise beantragen, teile uns das bitte mit, damit wir dir die
Anerkennungsfähigkeit des Kurses vor Beginn von unserer
Partnerschule bescheinigen lassen können. Diese Bescheinigung
muss dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Eine nachträgliche
Beantragung ist generell nicht möglich.
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