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Für die Einreise nach Südafrika benötigst du einen Reisepass, der noch mindestens 30 Tage nach deiner Rückkehr ins Heimatland gültig sein muss und über zwei oder mehr freie Seiten für Sichtvermerke verfügt.
Als deutscher Staatsbürger, Österreicher oder Schweizer bist du für einen Zeitraum von 90 Tagen (Ein- und Ausreisetag wird mitgezählt) von der Visumpflicht befreit, wenn du Südafrika bereisen oder ein unbezahltes Praktikum bzw. Volontariat absolvieren möchtest. An der Passkontrolle am Flughafen in Südafrika kann dir der Einwanderungsbeamte eine Besuchergenehmigung (visitor's permit) für diesen Zeitraum erteilen. Dazu musst du folgende Dokumente vorlegen:
- deinen Reisepass
- ein gültiges Rückflugticket
- Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthaltes bestätigen
Vor Ort ist dann spätestens 30 Tage vor Ablauf dieser Besuchergenehmigung gegen Gebühr eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage möglich. Dies kann bei jeder Stelle des Innenministeriums (Department of Home Affairs) beantragt werden. Somit ist also ein Aufenthalt bis zu 6 Monaten möglich.
Wichtig ist, dass du diese Fristen zur Verlängerung unbedingt einhälst. Eine Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis, auch nur um wenige Tage, wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise sogar mit Abschiebehaft geahndet.
Es ist ratsam, sich vor der Abreise bei der südafrikanischen Botschaft im jeweiligen Land über aktuelle Einreisebestimmungen zu informieren.
Für Deutschland:
Botschaft der Republik Südafrika Tiergartenstr. 18 10785 Berlin
Tel.:+49 30 22073 0 Fax: +49 30 22073 190
www.suedafrika.org
Für die Schweiz:
South African Embassy Alpenstrasse 29 3006 Bern
Tel.: +41 31 350 1313 Fax.: +41 31 350 1310
www.southafrica.ch
Für Österreich:
South African Embassy Sandgasse 33 1190 Wien
Tel.: +43 1 320 6493 Fax.: +43 1 320 6493 18
www.saembvie.at
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