Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von
expelio
- internships & voluntary work CC
1.
Allgemeines
Die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
NutzerInnen (nachfolgend Bewerber/Teilnehmer), die die
Leistungen von expelio - internships and voluntary work
(nachfolgend expelio abgekürzt) in Anspruch nehmen.
2.
Vertragspartner
Vertragspartner
dieses Vermittlungsvertrages sind der zu vermittelnde Bewerber und
expelio. Vertragspartner von Verträgen, die durch die Vermittlung
von expelio entstehen, sind ausschließlich der Teilnehmer und die
von expelio vorgeschlagene Firma.
3.
Vertragsabschluss
Mit
der Absendung des bereitgestellten Anmeldeformulars mit den
erforderlichen Angaben an expelio per E-Mail, Fax oder Post gibt der
Bewerber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden
Vermittlungsvertrages ab. Dabei behält sich expelio vor, Anmeldungen
abzulehnen, wenn offensichtlich wichtige Anmeldevoraussetzungen nicht
erfüllt sind, z.B. Fragen nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig
beantwortet wurden, oder aus sonstigen Gründen eine Vermittlung
fraglich ist. Nimmt expelio das Angebot an, erhält der Bewerber eine
schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-mail oder per
Post.
4.
Voraussetzungen
Der
Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
5.
Vertragsgegenstand und Leistungen
Vertragsgegenstand
sind die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Serviceleistungen und
Programminhalte, die ausführlich auf der Website www.expelio.com beschrieben sind. expelio behält sich das Recht vor, diese
Serviceleistungen und
Programminhalte ohne vorherige Benachrichtigung kurzfristig zu ändern
oder zu aktualisieren, wenn bestimmte Entwicklungen dies bedingen.
Da
expelio als Vermittler aller vom Bewerber gewünschten Leistungen
auftritt, obliegt es allein den entsprechenden Leistungserbringern
(Firmen, Organisationen, Sprachschule usw.) über die Annahme bzw.
Ablehnung des Bewerbers anhand der Bewerbungsunterlagen zu
entscheiden.
expelio
tritt nicht als Reiseveranstalter auf, d.h. die Buchung der An- und
Abreise obliegt dem Teilnehmer und die damit entstehenden Rechte und
Pflichten gegenüber dem Reiseveranstalter. Weiterhin sind in den
Serviceleistungen nicht enthalten Kosten für Sprachkurse,
Versicherungen, Visum, Impfschutz, Unterkunft und Verpflegung,
Transport zum Praktikumsplatz und Inlandtransfers.
Durch
die Anmeldung erhält der Bewerber keinen Anspruch auf einen
Praktikums-/Projektplatz oder Ausweichplatz.
6.
Praktikumsvertrag
Ein
gesonderter Praktikumsvertrag, Internship Agreement, regelt das
Verhältnis zwischen dem Bewerber und dem Anbieter
des vermittelten Praktikumsplatzes.
7.
Fälligkeit und Zahlung
Durch
die Zusendung des bereitgestellten Anmeldeformulars an expelio und
Zugang der Rechnung wird eine Anzahlung fällig,
die im Falle einer Vermittlung auf den Gesamtpreis angerechnet wird.
Mit dem Tag des Eingangs dieser Anzahlung auf das vorgegebene Konto
und bei Vorlage der kompletten Bewerbungsunterlagen beginnt der
Vermittlungsprozess durch expelio, der spätestens nach 12 Wochen
abgeschlossen sein wird, unabhängig vom gewünschten Antritt des
Praktikums bzw. Freiwilligenprojektes. Innerhalb dieses Zeitraums
schlägt expelio dem Bewerber mindestens einen Praktikumsplatz
im gewünschten Fachgebiet vor bzw. bestätigt die Teilnahme am
Freiwilligenprojekt. Kann expelio dem Bewerber im o.g. Zeitraum
keinen geeigneten Praktikumsplatz anbieten oder die Teilnahme am
gewünschten Projekt nicht bestätigen, erhält der Bewerber die
Anzahlung zurück.
Lehnt
der Bewerber das erste Angebot auf einen Praktikumsplatz ab, so kann
nach Rücksprache über die Gründe ein zweiter Vermittlungsversuch
unternommen werden.
Ein
rechtzeitiger Abschluss des Vermittlungsprozesses kann nur
gewährleistet werden, wenn die Anmeldung 12 Wochen vor gewünschtem
Praktikums-/Projektbeginn liegt. Wird
der Vermittlungsprozess innerhalb der 12 Wochen abgeschlossen, d.h.
mindestens 1 Praktikumsvorschlag im gewünschten Fachgebiet wurde von
expelio unterbreitet bzw. die Teilnahme am gewünschten Projekt wurde
bestätigt, bleibt der Anspruch von expelio auf die Gegenleistung
bestehen. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt ebenfalls
bestehen, wenn die restlichen Zahlungen nicht fristgemäß erfolgen.
Der vermittelte Platz wird in diesem Fall wieder freigegeben.
Alle
fälligen Beträge werden von expelio in Rechnung gestellt. Nach
Angebot eines Praktikumsplatzes bzw. Bestätigung des
Freiwilligenprojektes von expelio und Zusage des Bewerbers wird der
Gesamtpreis, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung, fällig.
Nach Zahlungseingang des Gesamtpreises hat der Bewerber Anspruch auf
die restlichen Serviceleistungen.
8.
Widerrufsrecht und -folgen
Der
Bewerber hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des
Vertrages gerichteten Willenserklärung. Der Widerruf muss innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung erfolgen. Um die Frist
zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in
Textform (in diesem Fall E-Mail oder Fax). Die Angabe von Gründen
ist nicht notwendig. Der Widerruf ist zu richten an:
expelio
- internships & voluntary work
E-Mail:
info@expelio.com
Fax:
+27(0)88-021 555 48 49
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Kann der Bewerber die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Das
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn expelio mit der Ausführung
der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bewerbers
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Bewerber diese selbst
veranlasst hat.
Dieses
Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die Online (z.B.
Software zum Download) übermittelt worden sind.
9.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein
Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung generell möglich. Dieser
Rücktritt muss expelio in Schriftform per Fax oder per E-Mail
erklärt werden. Vor Annahme der angebotenen Vermittlungsleistungen
wird die Anzahlung einbehalten, da expelio
durch den Bearbeitungsprozess Kosten entstanden sind und die
betroffenen Stellenanbieter zudem mit hohem Aufwand ihre
Personalplanung ändern müssen. Nach Annahme der angebotenen
Vermittlungsleistungen durch den Bewerber ist ein Rücktritt nicht
mehr möglich.
Für
Leistungen, die von den vermittelten Unternehmen/Organisationen
erbracht werden, z.B. Unterkunft und Verpflegung, richten sich die
Kosten im Falle eines Rücktritts nach den Bedingungen des jeweiligen
Leistungserbringers.
Der
Bewerber kann von der verbindlichen Anmeldung zurückzutreten, wenn
expelio innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der Anzahlung und
Vorlage der kompletten Bewerbungsunterlagen keinen geeigneten
Praktikumsplatz anbieten bzw. die Teilnahme am gewünschten
Freiwilligenprojekt nicht bestätigen kann. In diesem Fall wird die
Anzahlung zurückerstattet. Für Anmeldungen, die länger als 6
Monate vor dem gewünschten Praktikums- bzw. Volontariatsbeginn
liegen, beginnt die 12 Wochenfrist erst 6 Monate vor dem gewünschen
Praktikums- bzw. Volontariatsbeginn. Die 12 Wochenfrist verlängert
sich um 4 Wochen, wenn der Bewerber nicht spätestens 3 Kalendertage
nach Ablauf dieser Wochenfrist seine verbindliche Bewerbung
zurückgezogen hat.
10.
Rücktritt durch den Vertragspartner
expelio
kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, sollte der
Praktikumsbetrieb oder die Organisation das Praktikum bzw. das
Freiwilligenprojekt aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten
hat, abbrechen. In diesem Fall ist expelio nicht zur Rückzahlung
der Gebühren bzw. zur Vermittlung eines Ersatzpraktikums
verpflichtet.
11.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Teilnehmer durch Abbruch, vorzeitige Rückreise oder aus
sonstigen Gründen einzelne Leistungen, die von den vermittelten
Unternehmen erbracht werden, nicht in Anspruch, obliegt es allein den
Leistungserbringern über eine mögliche Erstattung der ersparten
Aufwendungen zu entscheiden. expelio wird sich aber bei den
Leistungsträgern diesbezüglich bemühen, es sei denn, es handelt
sich um unerhebliche Leistungen oder eine Erstattung kann nicht
möglich gemacht werden.
12.
Stellenbeschreibung
Die
Praktikums- bzw. Projektangebote oder sonstigen Angebote beruhen auf
den Angaben und Stellenbeschreibungen der jeweiligen Unternehmen bzw.
Organisationen. Die Angaben werden von expelio gewissenhaft geprüft.
expelio übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit und
Einhaltung dieser Angaben.
13.
Praktikumswechsel
Entspricht
das angebotene Praktikum bzw. Freiwilligenprojekt grundsätzlich
nicht den im Praktikumsvertrag festgelegten Vereinbarungen, ist
expelio bereit, zwischen dem Praktikanten und der Praktikumsfirma
bzw. Organisation zu vermitteln, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Sollte das Vertragsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden können,
erklärt sich expelio bereit, so fern möglich, einen zweiten
Praktikumsplatz anzubieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
14.Haftungsbeschränkung
Ein
Haftungsverhältnis zwischen expelio/den expelio Partnerbüros und
dem Teilnehmer bezüglich der Leistungen der vermittelten Unternehmen
besteht nicht. expelio haftet nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit aus dem Vermittlungsvertrag. Für Ereignisse, die
nicht im Verantwortungsbereich von expelio liegen, wird jegliche
Haftung ausgeschlossen. Sämtliche Unternehmungen werden vom
Teilnehmer auf eigene Verantwortung und Gefahr ausgeführt. Dazu
gehören auch Unternehmungen (Ausflüge, Freizeitaktivitäten,
Treffen usw.), die von expelio vermittelt werden. Aus diesem Grund
ist jeder Teilnehmer für eine ausreichende Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung zuständig. expelio sowie die expelio
Partnerbüros sind von jeglicher Haftung freigestellt, auch in Bezug
auf Ansteckungen, Infektionen oder Verletzungen durch Tiere. Des
Weiteren schließt expelio jede Haftung aus für Schäden,
die durch Dritte verursacht werden, insbesondere allgemeine Verkehrs-
und Lebensrisiken.
15.
Verantwortung und Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der
Teilnehmer ist für die Erfüllung der Einreisebestimmungen (Pass-,
Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen) selbst
verantwortlich. Da sich diese Bestimmungen jederzeit ändern können,
kann expelio keine Garantien hinsichtlich der Vollständigkeit und
Aktualität der bereitgestellten Informationen abgeben. Aus diesem
Grund wird dem Teilnehmer nahegelegt, sich selbst umfassend über
mögliche Änderungen dieser Bestimmungen bei den entsprechenden
Behörden zu informieren.
Weiterhin
ist der Teilnehmer verantwortlich für die Beschaffung und Mitführung
von erforderlichen Reisedokumenten, die Gesundheitsvorsorge und
eventuelle Impfungen. Verbindliche Auskünfte erteilen die
zuständigen Behörden. expelio ist nicht verantwortlich für die
rechtzeitige Erteilung der erforderlichen Einreisegenehmigung,
besonders dann nicht, wenn es sich um kurzfristige Anmeldungen
handelt. Bei verspäteter Erteilung oder Verweigerung des Visums
trägt der Teilnehmer die entstehenden Kosten.
Der
Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, für die Zeit seiner
Aufenthaltsdauer ausreichend kranken-, unfall- und
haftpflichtversichert zu sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle
Tätigkeiten, die im Rahmen des Praktikums oder Freiwilligenprojektes
ausgeführt werden, mit größter Sorgfalt und Vorsicht auszuführen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Angaben im Rahmen der Bewerbung
wahrheitsgemäß und vollständig zu machen; nachträgliche
Änderungen sind expelio unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin
verpflichtet sich der Teilnehmer, alle vereinbarten Fristen
einzuhalten, einschließlich alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen
und ggf. Bescheinigungen, die für die entsprechenden Praktika oder
Volontariate erforderlich sind, fristgerecht an expelio zu senden.
Die zum Teil dafür anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer selbst.
expelio
kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für Verzögerungen im
Vermittlungsprozess, die aus falschen Angaben oder Nichteinhaltung
von Fristen resultieren.
16.
Geltendes Recht / Gerichtsstand
Geltendes
Recht und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche des
Bewerbers/Teilnehmers gegenüber expelio ist der Sitz von expelio.
17.
Sonstiges
Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.